Dabei geht es nicht nur um praktische Regeln des humanitären Völkerrechts, die missachtet wurden. Die Urteile liefern auch Hinweise darauf, welche Kompetenzen eigentlich z.B. bezüglich Intelligence, Luftabwehr, Übermittlung, Transportkapazitäten oder bezüglich Ausrüstung und Ausbildung der Truppen und Polizeiorgane nötig sind im Hinblick auf ein völkerrechtlich akzeptables "targeted killing" in einem Selbstverteidigungsfall. Schliesslich zeigen die Urteile auch die militärischen Möglichkeiten und Anforderungen an "peace enforcement" und "peace keeping". Aus dem Völker- und (begrenzt) aus dem Europarecht fliessen noch verschiedene spezifische Kompetenzbedürfnisse (vgl. unten Kap.