Die internationale und die europäische Friedens- und Sicherheitsordnung geben darüber hinaus zumindest wichtige und präzise Hinweise, was der verfassungs- und völkerrechtliche Friedens- und Menschenrechtsschutz auf operativer, praktischer Ebene an konkreten Kompetenzen fordert, derer ein Staat von der geopolitischen Lage und Grösse der Schweiz bedarf. Das gilt z.B. im Kampf gegen schwere Gewaltakte der organisierten Kriminalität, aber ebenso bei Rettungsaufgaben in grossen Katastrophenfällen. Selbstverständlich ist, dass gewisse Verteidigungskompetenzen nur grenzüberschreitend, z. T. sogar nur international vernetzt wahrgenommen werden können (z.B. in den Nachrichtendiensten).