Heute fliessen insbesondere aus dem zwingenden Völkerrecht über die Durchsetzung des Gewaltverbots und das Selbstverteidigungsrecht konkrete Anforderungen an die staatliche Kompetenz, sich gegen die obgenannten schweren Gewaltakte und Schädigungen schon mit präventiven, operativen Massnahmen schützen sowie mit den Bedrohungen genügenden polizeilichen, militärischen und weiteren Mitteln verteidigen zu können. Strategische und operative Ebene müssen lernen, was es heisst, den Risiken der Zerstörung und Vernichtung oberster Werte entgegenzutreten, staatliche und gemeinschaftliche Notstände zu überwinden sowie Nothilfe in und ums Land herum zu leisten.