Die heute nötige Kompetenz betrifft die strategische Ebene, das Antizipieren der Gefahren, das Festlegen von Zielen und Richtungen, den Aufbau von Planungs- und Entscheidungsstrukturen, die laufende Optimierung der Verteidigungs- und Polizeiorganisation und deren Mittel. Heute fliessen insbesondere aus dem zwingenden Völkerrecht über die Durchsetzung des Gewaltverbots und das Selbstverteidigungsrecht konkrete Anforderungen an die staatliche Kompetenz, sich gegen die obgenannten schweren Gewaltakte und Schädigungen schon mit präventiven, operativen Massnahmen schützen sowie mit den Bedrohungen genügenden polizeilichen, militärischen und weiteren Mitteln verteidigen zu können.