Die Risikobeurteilung liegt in der Verantwortung von Bundesrat und Bundesversammlung in ihrer "ver- 144 schränkten" Staatsleitungskompetenz aufgrund ihrer verfassungsrechtlichen Sicherheitskompetenzen (siehe oben). Die Risikobeurteilung verlangt allerdings, namentlich mit Blick auf die Abwehr möglicher schwerer bewaffneter Konflikte, auf die Eindämmung der Waffenproliferation und das Militärun- 145 ternehmertum , auf den Kampf gegen die internationale organisierte terroristische Kriminalität sowie in Fragen der Katastrophenprävention, eine intensive internationale Information und Kooperation, wie