So sind heute z.B. Angriffe aus der Luft ganz anders zu beurteilen als militärische Bodenoperationen. Die Risikobeurteilung liegt in der Verantwortung von Bundesrat und Bundesversammlung in ihrer "ver- 144 schränkten" Staatsleitungskompetenz aufgrund ihrer verfassungsrechtlichen Sicherheitskompetenzen (siehe oben).