III. Bedeutung des verfassungsrechtlichen Auftrags und der völkerrechtlichen Anforderungen für die Verteidigungskompetenz der Schweiz 1. Risikobeurteilung Bundesverfassung und Völkerrecht fordern, schwere Schädigungen und Lebenszerstörungen im Fall von Aggressionen und ähnlichen Gewaltakten abzuwehren. Das Mass der Kompetenz des Landes muss sich nach dem Schadenspotential schwerer gewaltintendierter, namentlich bewaffneter Akte richten.