5. Ergebnisse aus dem Verfassungs- und dem Völkerrecht Die Verteidigung des Landes und seiner Bevölkerung ist ein zentrales Element der Schweizer Sicherheitsverfassung. Dabei wird verfassungsrechtlich gefordert, dass die Menschen in der Schweiz vor Grausamkeiten, Tötung und Vernichtung geschützt werden und dass die Existenz und Selbstbestimmung der staatlichen, politischen Gemeinschaft bewahrt wird. Die Aufgabe ist – vorbehältlich einer BV-Revision – eine Kernaufgabe der Armee, aber auch der weiteren Sicherheitskräfte des Bundes und der Kantone (z.B. des Bevölkerungsschutzes).