Gerade im Hinblick auf die "responsibility to protect" bzw. den Schutz elementarer, unverzichtbarer Menschenrechtswerte kann der 137 Staat die Staatsgewalt nicht einfach aufgeben und Chaos und Kriminalität den Platz lassen. Er verstösst damit letztlich doch auch wieder gegen die internationalen Friedens- und Menschenrechtsabkommen, indem er dadurch die Bedrohungen und den Bruch des Friedens auf seinem Territorium 138 139 nicht abwendet , sondern nur noch als "failed state" anzusehen ist.