Aber er erfüllt damit in keiner Art und Weise seine Pflichten zum Schutz der Menschen- und Grundrechte, zur Linderung der Not, Verletzungen und Verluste der Bevölkerung. Gerade im Hinblick auf die "responsibility to protect" bzw. den Schutz elementarer, unverzichtbarer Menschenrechtswerte kann der 137 Staat die Staatsgewalt nicht einfach aufgeben und Chaos und Kriminalität den Platz lassen.