133 präventiv oder repressiv, konkret und effektiv sicheren und schützen soll. Diese Schutzpflichten wahrzunehmen ist Sache des Gesetzgebers, der Gerichte, aber nicht zuletzt auch der exekutiven Gewalten von Polizei, Bevölkerungsschutz und Armee, welche eben über besondere Ermittlungs- und Durchsetzungsmittel verfügen. Die Konsequenz aus den menschenrechtlichen Schutzpflichten ist zwingend: vor Gewalt, schweren Umweltschäden, drohenden Naturkatastrophen oder Not sind besonders gefährdete Personen zu schützen;