Dennoch ist immer entscheidend, dass die internationale Sicherheits- und Friedensordnung eine "human security", eine Sicherheit für die Menschen, schaffen kann. Dafür nun müssen vor allem die menschenrechtlichen Schutzpflichten gegenüber allen an Leib und Leben, Freiheiten, Eigentum und sozialer Sicherung besonders gefährdeten Menschen beachtet werden. Die Vorstellung von menschen- und (somit auch) grundrechtlichen Schutzpflichten des Staates 132 wurde vor allem durch die internationale Rechtsprechung entwickelt.