3. Menschenrechtliche Schutzpflichten a) Bedeutung für die Verteidigung Schon das Gewaltverbot einigermassen und immer neu durchzusetzen, ist für die Völkergemeinschaft ein fast unmögliches Unterfangen, und ähnlich schwierig sind alle begleitenden Anstrengungen, wie z.B. Abrüstung, Proliferationskontrollen oder kollektive Streitschlichtung zur Reduktion der Konfliktpotentiale. Dennoch ist immer entscheidend, dass die internationale Sicherheits- und Friedensordnung eine "human security", eine Sicherheit für die Menschen, schaffen kann.