b) Selbstverteidigung aus Notwehr und Notstand sonst? Strittig, aber wichtig ist die Frage, ob eine legitime Selbstverteidigung mit Waffengewalt nicht auch ausnahmsweise ausgeübt werden darf, wenn der Staat zwar keine "armed attack" erfährt, aber sonst schwer bedroht ist (z.B. durch ein defektes Atomkraftwerk) oder gröbstes Unrecht erfährt (z.B. durch 130 Internierung von Staatsangehörigen).