verfolgtes Volk sein Selbstbestimmungsrecht verwirklichen will. Diese Fragen führen zumeist zur weiteren Frage, wann und inwieweit ein Staat zur Selbstverteidigung Gewalt anwenden darf. Anders gesagt, die Diskussionen gehen, gerade angesichts grosser Gefahren, darum, ob das Gewaltverbot punktuell abgeschwächt und umgekehrt das Recht zur Selbstverteidigung erweitert 120 werden kann.