bestimmter Bevölkerungsgruppen dar. Beispielhaft seien die Bemühungen des Sicherheitsrates 117 zur Eindämmung und Linderung der menschlichen Not in Darfur genannt. Die friedenssichernden Massnahmen der UN, insbesondere zur Abwehr schwerer Gewalt, wollen die fundamentalen 118 Rechtswerte der Menschheit und Menschlichkeit schützen, genauso wie dies (nach der hier vertretenen Auffassung) auch die Bundesverfassung mit den Aufgaben und Massnahmen nach Art. 58 Abs. 2 und Art. 185 BV will.