4 UN-Charta) unterbinden. Unvereinbar, unakzeptabel sind insbesondere staatliche oder staatlich geförderte Gewalt zur Schädigung und Vernichtung von 111 Menschen, wie z.B. Bombenabwurf, Raketenbeschuss oder terroristische Gewaltakte. Die 112 "prinzipale Verantwortung" für die Abwehr solcher Gewaltakte liegt (wie gesagt) beim Sicher- 113 heitsrat der UN , der alle erforderlichen friedenssichernden Massnahmen ergreifen soll, zu de-