die geltende internationale Friedensrechtsordnung fordert gegenteils die gewissenhafte Einhaltung des 109 "ius contra bellum". 6. Das völkerrechtliche Gewaltverbot richtet sich nicht nur gegen "armed attacks"/"aggressions", sondern es will jede "mit den Zielen der Vereinten Nationen unvereinbare Androhung oder An- 110 wendung von Gewalt" (Art. 2 Ziff. 4 UN-Charta) unterbinden.