Mit internationalem bewaffneten Konflikt sind alle zwischenstaatlichen Auseinandersetzungen mit Waf- 101 fengewalt gemeint, auf welche die einschlägigen Bestimmungen des humanitären Völkerrechts angewendet werden müssen – unabhängig und ungeachtet vom Bestehen eines "Kriegszustan- 102 des". Neben dem Krieg werden namentlich die bewaffnete Intervention, die bewaffnete Re- 103 pressalie und die Blockade von Schiffen als "bewaffnete Konflikte" angesehen.