Der Begriff des Kriegs im Sinne einer offiziellen 100 militärisch ausgetragenen Feindseligkeit zwischen Staaten spielt kaum mehr eine Rolle. Mit internationalem bewaffneten Konflikt sind alle zwischenstaatlichen Auseinandersetzungen mit Waf- 101 fengewalt gemeint, auf welche die einschlägigen Bestimmungen des humanitären Völkerrechts angewendet werden müssen – unabhängig und ungeachtet vom Bestehen eines "Kriegszustan- 102 des".