7 UN-Charta vor. Der Staat, der gegen das Gewaltverbot verstösst, be- 96 geht ein völkerrechtliches Delikt , für das er schadenersatzpflichtig wird, und die einzelnen 97 Hauptverantwortlichen müssen persönlich strafrechtlich belangt werden. , 98 4. Ein Einsatz von bewaffneter Gewalt führt zu einem "bewaffneten Konflikt" heute namentlich zu 99 einem "internationalen bewaffneten Konflikt".