Frieden bedeutet völkerrechtlich nicht mehr wie früher einfach (im negativen Sinn) einen nichtkriegerischen Zustand zwischen Staaten, sondern es ist die Pflicht zur Erhaltung des Friedens, welche die Grundlage der gesamten internationalen Ordnung darstellt. Der Friede selbst ist somit weniger ein Zustand, sondern mehr "ein permanenter Vorgang, für den alle Kräfte des 84 Staates zu jeder Zeit eingesetzt werden müssen".