Dabei geht es vor allem darum, die Menschen in der Schweiz vor Grausamkeiten und Vernichtung zu schützen sowie die Existenz und Selbstbestimmung der staatlichen Gemeinschaft zu bewahren, und dies mit allen verfügbaren Mitteln, namentlich durch den Einsatz von Waffen und sogar von Menschenleben, damit ein bewaffneter, insbesondere militärischer Angriff abgewehrt wird. Vorbehältlich einer Verfassungsänderung ist die Verteidigung von Land und Bevölkerung eine zwingende Aufgabe der Armee.