5. Zwischenergebnis Zusammenfassend ist die Verteidigung des Landes und der Bevölkerung durch die Armee als ein 68 Kernelement der geltenden Schweizer Sicherheitsverfassung zu verstehen. Dabei geht es vor allem darum, die Menschen in der Schweiz vor Grausamkeiten und Vernichtung zu schützen sowie die Existenz und Selbstbestimmung der staatlichen Gemeinschaft zu bewahren, und dies mit allen verfügbaren Mitteln, namentlich durch den Einsatz von Waffen und sogar von Menschenleben, damit ein bewaffneter, insbesondere militärischer Angriff abgewehrt wird.