e) Grundsätzliche Änderbarkeit der BV Die Verteidigung des Landes und seiner Bevölkerung will die staatliche Existenz bzw. Existenz der staatlichen Gemeinschaft der Schweizerischen Eidgenossenschaft im Notstand erhalten. Welche Kompetenzen, Methoden und Mittel dafür notwendig sind, ist aus der gesamten Verfassungsordnung und den massgeblichen völkerrechtlichen Verpflichtungen zu ermitteln (dazu nachfolgend in diesem Gutachten).