MARTIN LENDI: "Die Armee ist – als Milizarmee und zu kleinen Teilen ausgestattet mit Berufsformationen – ein Verband Wehrfähiger, der gemäss verfassungs- und gesetzlichen Vorgaben konstituiert, organisiert, ausgerüstet, ausgebildet und (nötigenfalls) durch den Bund geführt und eingesetzt wird für die Durchsetzung verfassungsrechtlicher und gesetzlich formulierter Aufträge im Bereich der Verteidigung des Landes, der Unterstützung ziviler Aufgaben in ausserordentlichen Lagen sowie zur Friedensförderung unter Beachtung der Handlungsmaximen der Neutralität und unter Wahrung des humanitären Völkerrechts." (LENDI, Staatsleitung, S. 507; ähnlich MEYER, Grundaufgaben, S. 238;