Dass der Auftrag zur Verteidigung des Landes und der Bevölkerung an die Armee geht, hat nicht nur einen historischen Grund, sondern auch eine sachliche Rechtfertigung, weil die Armee besonders zur Bewältigung schwerer bewaffneter Konflikte benötigt wird und sie dafür eine völkerrechtliche Rechtfertigung hat, denn "rechtmässige" Kombattanten, die Waffen einsetzen dürfen, sind die Angehörigen der 49 Streitkräfte einer Konfliktpartei. Dies bedeutet aber keineswegs, dass der fundamentale Auftrag der Verteidigung der obersten Werte des Landes nicht neben der Armee auch weitere, sehr wichtige