Gutachten Rainer J. Schweizer/Jan Scheffler/Benedikt van Spyk 37 Verteidigung bedeutet teleologisch zweifellos die Abwehr von schweren Angriffen auf die Schutzgüter des Landes und die Bevölkerung, insbesondere die Vermeidung oder das Zurückdrängen schwerer Zerstörungen und von Grausamkeiten und Opfern von Menschen, die Beseitigung von schwerer Not und grossen Gefahren für Land und Bevölkerung sowie das ultimative Bemühen um Sicherung der Existenz und der Integrität der Eidgenossenschaft. Das ist ein Einsatz des Landes für die Rettung