b) Ein weiter Begriff Insgesamt ist sich die Lehre einig, dass das Verfassungsrecht unter Beachtung völkerrechtlicher Vorgaben wie der UN-Charta und der Menschenrechts-Pakte von einem weiten Begriff der öffentlichen 17 Sicherheit ausgeht. Sicherheit misst sich nach der "menschlichen Sicherheit", der "human security", 18 und sie ist durch ihre funktionelle Ausrichtung auf den Schutz zu verstehen.