Dazu sind we- 2 sentliche Aussagen im SIPOL Bericht 2010 vom 23. Juni 2010 und im Entwurf des Armeeberichts vom 30. Juli 2010 (jetzt: Armeebericht 2010 vom 1. Oktober 2010) zu finden. Die Verteidigungskompetenz der Armee (einschliesslich der Kompetenz zu sicherheitspolizeilichen Interventionen in ausserordentlichen Lagen) muss auch die Fähigkeiten anderer Sicherheitsorgane, insbesondere der Polizei der Kantone und des Bundes, zur Verteidigung des Landes und seiner Bevölkerung z.B. gegen organisierte und terroristische Kriminalität in Rechnung stellen.