kerrechtlichen Immunitäten sowie für internationale Treffen. Zentral müssen schliesslich die Pflichten zum Schutz der Menschenrechte und die neu diskutierte völkerrechtliche "Responsibility to protect" dargestellt werden. Die verfassungsrechtlich und völkerrechtlich geforderte Verteidigungskompetenz der Armee muss sich selbstverständlich nach den heute bekannten und voraussehbaren Gefahren und Beeinträchtigungen der internationalen Friedensordnung richten.