Das Gutachten soll deshalb auch die Frage beantworten, wie weit aus dem völkerrechtlichen Recht auf Selbstverteidigung eine Pflicht zur Gewährleistung der Verteidigungskompetenz des Landes erwächst, wenn dieses sein Selbstverteidigungsrecht völkerrechtskonform wahrnehmen will. Weitere völkerrechtliche Pflichten zur Aufrechterhaltung der Verteidigungskompetenz ergeben sich aus den Pflichten neutraler Staaten nach dem internationalen Neutralitätsrecht und aus den Pflichten der Schweiz als Gast- bzw. Empfangsstaat für zahlreiche internationale Organisationen, für diplomatische und konsularische Vertretungen, für Personen mit völ-