Zentral ist, dass die bisherigen gesetzlichen Regelungen überprüft und ihre allfälligen Lücken und Verbesserungsbedürfnisse in verfassungsrechtlicher Sicht beurteilt werden. Schliesslich ist auch das Verhältnis der Militärdienstpflicht zum zivilen Ersatzdienst wie zum Zivilschutz, ja allenfalls zu einer allgemeinen Dienstpflicht anzusehen, und es müssen die aktuellen und die mit einer allfälligen weiteren Bestandesreduktion der Armee noch wachsenden Probleme der Wehrdienstgerechtigkeit angesprochen werden. Die Beantwortung der Fragen Bst. a-c wird im nachfolgenden Gutachten aber nach der Behandlung der Fragen Bst.