Wie weit darf die Verteidigungskompetenz der Armee reduziert werden, ohne gegen die Verfassung zu verstossen? 1 e) Ist das im Entwurf vom 15. Juni 2010 zum Armeebericht umschriebene Leistungsprofil der Armee (Kapitel 6) verfassungskonform? In der mündlichen Besprechung des Auftrags mit Herrn Bundesrat U. MAURER wurde festgehalten, dass bei Frage d) auch die völkerrechtlichen Vorgaben und Schranken dargestellt werden. Besonders zu untersuchen sind die völkerrechtlichen Verpflichtungen der Schweiz als Gaststaat zahlreicher internationaler Organisationen und von Diplomaten.