VPB/JAAC/GAAC 2010, Ausgabe vom 1. Dezember 2010 101 Gutachten Rainer J. Schweizer/Jan Scheffler/Benedikt van Spyk auch Einsätze der Armee bei schwerwiegenden Bedrohungen gemäss Art. 58 Abs. 2 Satz 2 BV (Assistenzdienst) und, wie die Staatenpraxis zeigt, notfalls zur entschiedenen Abwehr bewaffneter Konflikte (z.B. Verteidigungseinsatz gegen schwere terroristische Gewaltakte) zu planen.