11) Besonders wichtig und aktuell sind die völkerrechtlichen Sicherheits-, Schutz- und Respektpflichten, welche die Schweiz als Empfangs- und Gaststaat ausländischer Vertretungen und internationaler Organisationen, allen Mitarbeiter/innen derselben sowie allen durch Immunitäten und Erleichterungen geschützten ausländischen Staatsoberhäuptern, Ministern etc. schuldet. Die völkerrechtlichen Anforderungen gehen erheblich über diejenigen der allgemeinen öffentlichen Sicherheit und Ordnung hinaus. Völkerrechtlich verantwortlich ist der Bund; zuständig für die polizeilichen Massnahmen sind vor allem die Kantone.