Namentlich gegenüber jedem wehrlosen Menschen besteht eine grund- und menschenrechtliche, den konkreten Gefahren effektiv begegnende, vorbehaltlose Schutzpflicht für Leben und Gesundheit; zudem sind alle Bevölkerungsgruppen vor schweren Verbrechen wie Vernichtung, Vertreibung, Vergewaltigung und Verstümmelung zu schützen. Der Sicherheits- und Verteidigungsauftrag der BV muss letztlich auch die so genannte "responsibility to protect" gegenüber der eigenen Bevölkerung vor "mass atrocities" aufnehmen.