Heute werden im Verteidigungsauftrag besonders die polizeilichen Kompetenzen der Armee gefordert. Dies verlangt eine teilweise Neuausrichtung der Armee. Ein dauernder Einsatz für nicht militärische Aufgaben kann jedoch als Verletzung des Menschenrechts auf Schutz vor Zwangsarbeit angesehen werden. Zudem braucht es eine verfassungsrechtliche Klärung der Rollenverteilung und der Zusammenarbeit von Bund und Kantonen im sog. Sicherheitsverbund. Für den Anteil von Armeeangehörigen, die ihren Dienst am Stück leisten, lässt sich keine prozentuale Quote aus der BV ableiten. Allerdings muss sich der Anteil an Durchdienern nach folgenden Kriterien bestimmen: a)