Das Abgrenzungskriterium "Steuerungsmöglichkeiten des Bundes" entspricht dabei jeweils dem Aufgabentypus der Einheiten: Wenn der Aufgabentypus "Dienstleistungen am Markt" zutrifft, dann bestehen weniger Steuerungsmöglichkeiten durch den Bund. Wenn es sich aber um die Aufgabentypen "Ministerialaufgaben", "Dienstleistungen mit Monopolcharakter", oder "Aufgaben der Wirtschafts- bzw. der Sicherheitsaufsicht" handelt, dann sind die Steuerungs- und Kontrollbefugnisse grösser, insbesondere unter Berücksichtigung der entsprechenden Rechtsetzung.