Im Ergebnis würde mit einer derartigen Umschreibung der dezentralen Bundesverwaltung deutlich, dass alle Einheiten, die Dienstleistungen am Markt erbringen, nicht zur dezentralen Bundesverwaltung gehören, dass aber alle andern Einheiten (ungeachtet ihrer Rechts- und Organisationsform), die entweder "Dienstleistungen mit Monopolcharakter", "Aufgaben der Wirtschafts- und Sicherheitsaufsicht" oder gar "Ministerialaufgaben" erfüllen, zur dezentralen Bundesverwaltung gehören, es sei denn, sie würden sozialpartnerschaftlich getragen. Das Abgrenzungskriterium "Steuerungsmöglichkeiten des Bundes" entspricht dabei jeweils dem Aufgabentypus der Einheiten: