7 Schlussfolgerungen Die Vorteile der Abgrenzung nach den typologischen Abgrenzungskriterien wiegen deutlich schwerer als ihre Nachteile. Hingegen wiegen die Nachteile des Abgrenzungskriteriums "Rechtspersönlichkeit" schwerer als der Vorteil der Einfachheit. Deshalb verdient die Abgrenzung nach den typologischen Kriterien den Vorzug.