6.2 Bewertung der typologischen Kriterien Wie in Ziff. 5.2.4 dargestellt, lassen sich die heute bestehenden bundesnahen Organisationen zusätzlich zur gewählten Rechts- bzw. Organisationsform aufgrund der erwähnten typologischen Kriterien eindeutig der dezentralen Bundesverwaltung oder den ausserhalb der Bundesverwaltung stehenden Aufgabenträgern zuordnen. Dementsprechend müssten der Anhang der RVOV und die entsprechenden Organisationsverordnungen angepasst werden.