107 Die Ministerialaufgaben der EAV beziehen sich auf deren Funktion als Steuerbehörde sowie auf deren Aufgabe zur Durchsetzung der alkoholrechtlichen Handels- und Werbebestimmungen (Präventionsaufgaben). Die EAV hat keinen Verwaltungsrat, nur eine Direktion (http://www.efd.admin.ch/org/org/00582/00805/index.html?lang=de); zur Organisation vgl. Art. 70 Abs. 2 und 71 Abs. 1 und 3 Alkoholgesetz. Demgegenüber orientiert sich Alcosuisse, eine wirtschaftlich weitgehend verselbstständigte Abteilung der EAV, am Markt: Sie ist für den Handel mit hochgradigem Alkohol bzw. Ethanol zuständig. Die Alcosuisse wird als FLAG-Einheit geführt.