Organisationen, die der Bund nur mit Subventionen unterstützt oder an denen er nur minoritär beteiligt ist, werden zu den externen Verwaltungsträgern gezählt. Denn in diesen Fällen sind die Steuerungskompetenzen des Bundes gering. Hingegen ist die Autonomie der Verwaltungsträger in der Organisation und bei der Aufgabenerfüllung gross. Beispiele hiefür sind etwa die OSEC99 oder der Schweizerische Nationalfonds zur Förderung der wissenschaftlichen Forschung.100