5.2.4 Kombination der typologischen Kriterien und Zuordnung In der folgenden Tabelle werden die Organisationen aufgrund einer Kombination von formellen und materiellen Kriterien in Typen eingeteilt und die daraus folgende Zuordnung zur dezentralen Verwaltung bzw. zum verwaltungsexternen Bereich vorgenommen. Dabei werden zum vornherein nur solche Organisationen in Betracht gezogen, die der Bund entweder durch Bundesrecht errichtet oder an denen er kapital- und stimmenmässig mehrheitlich beteiligt ist. Organisationen, die der Bund nur mit Subventionen unterstützt oder an denen er nur minoritär beteiligt ist, werden zu den externen Verwaltungsträgern gezählt.