Mit der Frage nach der finanziellen und organisatorischen Trägerschaft des Bundes stellt sich zugleich die Frage nach der Autonomie bzw. Selbstständigkeit der Organisation. Der Grad an Selbstständigkeit der Organisation ist nicht nur abhängig davon, wie weit der Bund (ob als "Träger" oder als "Eigner" ) in organisatorischer oder in finanzieller Hinsicht eine Rolle spielt, sondern auch davon, wie weit er die konkrete Aufgabenerfüllung einerseits mitbestimmt, sei es durch Rechtsetzung oder durch individuelle Akte (z.B. Genehmigungsrechte des Bundesrates), und anderseits wie weit er die Aufgabenerfüllung kontrolliert. Indizien für diese Steuerungskompetenzen des Bundes sind: