Anweisungen über ein Exportgeschäft von besonderer Tragweite erteilen.98 Dieses Interventionsrecht ist offensichtlich dadurch begründet, dass der Bund das Versicherungsrisiko der SERV trägt. Hält man sich die deutlichen Unterschiede in der finanziellen und organisatorischen Trägerschaft und in der Anbindung an die Exekutive von bundesnahen Organisationen vor Augen, so liegt es nahe, folgenden Schluss zu ziehen: Je stärker sich der Bund finanziell und organisatorisch an einer Organisation beteiligt und je stärker die obersten Leitungsorgane einer Organisation an die Exekutive ge- 97 Tschannen/Zimmerli§3, Rz. 8. 98 Art. 34 SERVG.