5.2.3 Steuerung (finanzielle und organisatorische Trägerschaft; Anbindung an die Exekutive) Neben der gewählten Rechts- oder Organisationsform und dem Charakter der Aufgabe spielt es für die Zuordnung eines Aufgabenträgers auch eine Rolle, inwieweit der Bund als finanzieller Träger an der Aufgabenerfüllung partizipiert. Die finanzielle Trägerschaft zeigt sich namentlich bei Aktiengesellschaften in der Beteiligung am Aktienkapital. An der Swisscom z.B. hat der Bund nurmehr eine Beteiligung von 52 %, an Skyguide hingegen eine Beteiligung von 99,94 %. Auch bei Anstalten kann die finanzielle Trägerschaft variieren.