Dienstleistungen am Markt hingegen werden primär durch Angebot und Nachfrage gesteuert. Der Einfluss des Bundes fällt geringer aus. Es ist deshalb naheliegend, Organisationen welche Dienstleistungen am Markt erbringen, generell (unabhängig von der Rechtsform oder andern Kriterien) nicht zur dezentralen Bundesverwaltung, sondern zu den externen Trägern von Verwaltungsaufgaben zu zählen.