5.2.2 Charakter der Verwaltungsaufgabe Aufgaben und Tätigkeiten der Verwaltung lassen sich nach unterschiedlichen Kriterien definieren. In der Lehre besteht kein Konsens über die Unterteilung der Verwaltungsaufgaben und Verwaltungstätigkeiten.94 Im Folgenden soll daher von der Aufgabentypologie des Corporate-Governance-Berichts ausgegangen werden, die auf einheitlichen Kriterien basiert, welche die Entscheidungsgrundlage für die Auslagerung von Aufgaben an verselbständigte Einheiten des Bundes bildet.95 Der Bericht ordnet die einzelnen Aufgaben des Bundes vier Aufgabentypen zu: